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BGH, 06.05.1953 - VI ZR 43/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97
Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei …
Auszug aus BGH, 06.05.1953 - VI ZR 43/52
Nach dem in dieser Sache ergangenen und für den Senat gemäß § 138 Abs. 3 GVG bindenden Beschluß des Grossen Senats für Zivilsachen vom 30. März 1953 - GSZ 1-3/53 - gehen die Ansprüche der Hinterbliebenen eines getöteten Knappschaftsrentners auf den öffentlich-rechtlichen Versicherungsträger auch dann über, wenn die Hinterbliebenenrente geringer ist als die bisher gezahlte Knappschaftsrente.